Prozessplaner Nürnberg – November 2019

Zeige deine Solidarität und komm zur Prozessbeobachtung!

14. November:
8:30 Solitreffpunkt Pitstop, Amtsgericht Nürnberg
Vorwurf: Widerstand

07., 11., 12., 18., 19., 26., 27. November:
jeweils 9:00 Wilhelmsplatz, Landgericht Bamberg
Hintergrund: Gewalt durch Securitys im Ankerzentrum Bamberg
Vorwurf: u.a gefährliche Körperverletzung und schwere Brandstiftung

Solidarität mit Murat Akgül

Das Bündnis Frieden in Kurdistan Nürnberg informierte mit einer Pressemitteilung über die Inhaftierung von Murat Akgül in JVA Nürnberg.

Murat wurde am 28.10. wegen angeblicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Ihm wird vorgeworfen illegal wieder eingereist zu sein. Dass jemanden der gerade erst nach Deutschland geflohen ist Fluchtgefahr vorgeworfen wird, wirkt einigermaßen absurd.

Seit 31. Oktober befindet er sich nun aus Protest gegen die Inhaftierung im Hungerstreik. Die GG/BO Soligruppe Nürnberg erklärt sich solidarisch und fordert die Aufhebung der Untersuchungshaft.

Pressemitteilung des Bündnis Frieden in Kurdistan:

Murat Akgül seit 28.10.2019 in Untersuchungshaft

Über Murat Akgül wurde bereits mehrfach berichtet.

Vorgeschichte:
Murat Akgül: Kurde mit türkischer Staatsangehörigkeit und deutscher Niederlassungserlaubnis, seit 30 Jahren in Deutschland, Vater von 4 Kindern, davon 2 mit dt. Staatsangehörigkeit, feste Arbeitsstelle, Wohneigentum. 2018 Anzeige wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz nach Zeigen der YPG-Fahne auf einer Demonstration. Diese Anzeige wurde fallengelassen, aber die Polizei informiert bei einer Anzeige gegenüber einem Ausländer automatisch die Ausländerbehörde und den Staatsschutz. Es folgte das übliche Verfahren bei Menschen mit kurdischer Identität: Sicherheitsgespräch und Abruf von Informationen des Verfassungsschutzes. Ergebnis: Durch Herrn Akgüls Teilnahme an pro-kurdischen Demonstrationen sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des kurdischen Vereins in Nürnberg lasse darauf schließen, die Sicherheit der Bundesrepublik und deren freiheitlich-demokratische Grundordnung seien gefährdet.

Dies hatte zur Folge: Ausweisungsverfügung, Wiedereinreiseverbot von 10 Jahren, Meldeauflagen und Aufenthaltsbeschränkung auf das Stadtgebiet Nürnbergs, was Herrn Akgüls Berufstätigkeit mit Einsätzen außerhalb der Stadt unmöglich machte. Bei Verstoß gegen die Auflagen wurde ein Zwangsgeld angedroht.

Ende Mai 2019 wurde Herr Akgül von 8 Polizeibeamten aus seiner Wohnung abgeholt und in ein Flugzeug nach Istanbul gesetzt, denn: Obwohl über die Klage gegen das Ausweisungsverfahren noch nicht entschieden wurde, ist eine Abschiebung rechtlich möglich.

In der Türkei wurde er sofort verhört und nur aufgrund der Tatsache, dass den türkischen Sicherheitsbeamten noch keine Akten vorlagen, kam er – als türkeikritischer Kurde – nicht sofort in Haft. Als man ihm sagte, er würde beobachtet werden, tauchte Herr Akgül unter und organisierte mittels Schlepper seine Rückreise nach Deutschland.

Unter lebensgefährlichen Umständen gelangte er über die sogenannte Balkanroute im Juli 2019 wieder in die Bundesrepublik und beantragte sofort Asyl. Aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf haben anwesende
Polizeibeamte Herrn Akgül festgehalten und in Gewahrsam genommen. Sie teilten ihm mit, es gäbe ja eine Einreisesperre und deswegen käme er in Abschiebehaft. Die Staatsanwaltschaft sah damals jedoch keinen Grund
dafür. Die Polizisten teilten ihm dann auch noch mit, ihn erwarte ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise. Nur durch rasches Eingreifen der Anwälte und Unterstützung durch die Öffentlichkeit konnte dies verhindert werden. Daraufhin wurde er zunächst ins Ankerzentrum nach Donauwörth, dann nach Augsburg verlegt. Nachdem das Bundesamt zunächst Herrn Akgül nach Slowenien, wo er Fingerabdrücke hinterlassen hatte, überstellen wollte, folgte das VG Augsburg der Argumentation des Anwalts, wonach Deutschland für die Prüfung seines Asylantrags zuständig ist.

Am 28.10. wurde Herr Akgül früh morgens in der Gemeinschaftsunterkunft in Augsburg verhaftet und in Handschellen zur Eröffnung des Haftbefehls beim Amtsgericht Fürth gebracht. Der Vorwurf: Unerlaubte Einreise trotz Aufenthaltsverbot nach Ausweisung. Als Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft wurde Fluchtgefahr genannt, da wegen unerlaubtem Aufenthalt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht. Der ermittelnde Richter Riedel argumentierte u.a. mit den Gründen der Ausweisung. Diese sei aufgrund einer angeblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die freiheitlich-demokratische Grundordnung erfolgt. Konkretisiert wurde der Vorwurf mit einer angeblichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, weshalb auch die höchst mögliche Wiedereinreisesperre von 10 Jahren verfügt wurde.

Nach der Anhörung vor dem Fürther Amtsgericht wurde Herr Akgül in die JVA Nürnberg gebracht, wo er sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Der Anwalt Yunus Ziyal kündigte an, Haftbeschwerde einzulegen. Das Landgericht soll prüfen, ob ein dringender Tatverdacht sowie als Haftgrund Fluchtgefahr vorliegen. Nach einer ersten Einschätzung der neuen Entwicklung deutet vieles darauf hin, dass die Inhaftierung von Herrn Akgül eine Art „Racheaktion“ für das verlorene Dublin-Verfahren ist, denn der Haftbefehl wurde zwei Tage nach dieser Entscheidung ausgestellt. Der Haftgrund „Fluchtgefahr“ erscheint in diesem Zusammenhang absurd. Wohin sollte Herr Akgül fliehen wollen? Und warum war der Haftbefehl die Monate zuvor (während derer Herr Akgül von dem Strafverfahren wusste) nicht notwendig?

Herr Akgül selbst versteht die Entscheidung überhaupt nicht. Er ist empört und wütend über die Unterstellung, er würde untertauchen und verkündete noch bei der Haftanhörung, dass er seit Montag morgen nichts gegessen habe und sich ab sofort im Hungerstreik befände.

Die Familie und der Unterstützerkreis sind sich einig, dass hier versucht wird, Kurden, die sich in Deutschland politisch artikulieren, einzuschüchtern. Murat Akgül ist in der kurdischen Community durch vielfältiges kulturelles und soziales Engagement sehr bekannt. Das Vorgehen gegen eine – wahrscheinlich eher zufällig herausgegriffene – Person soll wohl Signal an alle Kurd*innen sein, sich mit Protesten gegen die türkische Aggression zurückzuhalten.

Oktober 2019 – gez. Bündnis für Frieden in Kurdistan / Nürnberg
Für Rückfragen stehen wir unter Tel. +49 152 13803669 zur Verfügung.
Mail: buendnis.frieden.in.kurdistan@gmail.com
Facebook: www.facebook.com/FriedenInKurdistan

Prozessplaner Nürnberg – Juni 2019

Zeige deine Solidarität und komm zur Prozessbeobachtung!

5. Juni:
9:00 Prozessbeginn; Sitzungsaal 51, Amtsgericht Nürnberg
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

12. Juni:
13:00 Solitreffpunkt vor dem Amtsgericht Nürnberg
Vorwurf: Aufruf zu Straftaten

17. Juni:
14:30 Solikundgebung Pitstop, Amtsgericht Nürnberg
15:45 Prozessbeginn; Sitzungsaal 62, Amtsgericht Nürnberg
Vorwurf: Widerstand und tätlicher Angriff

5. Juli:
Mai31 Prozess
8:45 Solitreffpunkt vor dem Amtsgericht  Nürnberg

JVA Straubing fördert Kriminalität

Aufbiegen, aufschliesen mit Schlüsseln – die dies nicht dürften – von Kühlfächern der Inhaftierten der JVA Straubing.

Es werden in unbestimmten, aber dennoch regelmäßigen Abständen in der JVA Straubing Kühlfächer von Inhaftierten, durch Inhaftierte, geleert und der gesamte Lebensmittelinhalt entwendet.

Dabei geht es für die Betroffenen um einen nicht geringen finanziellen Schaden. Im Schnitt werden Waren im Wert von 20-50 Euro pro Kühlfach entwendet. Dabei können Inhaftierte nur für, im Schnitt 90-110 Euro im Monat eigene Lebensmittel über den Anstaltskaufmann beziehen. Die JVA weiß seit Jahren um diesen Missstand, handelt aber dennoch nicht.

Die JVA Straubing ist ein Hochsicherheitsgefängnis, mit einer der höchsten Sicherheitsstufen, dennoch wird strafrechtlich relevantem Verhalten nicht entgegengetreten. Aufbrüche, Diebstähle werden von der JVA Leitung geduldet und Sicherungsmaßnahmen, sowie Ermittlungseinleitungen verweigert. Somit fördert die JVA Leitung kriminelle Handlungen in einer Hochsicherheitsanstalt.

Aus diesem Grund haben sich am 16.02.2019 304 Gefangene per Petition an den Bayrischen Landtag gewandt und beantragt, dass die Gemeinschaftskühlschränke mit ihren einzelnen Kühlfächern durch Haftraumkühlschränke ersetzt werden. In dieser Petition werden auch Hygienemängel und andere Punkte angebracht. Die Entscheidung liegt jetzt beim Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags
(Petitionsnummer: EB.0163.18)

Prozessplaner Nürnberg – Mai 2019

Zeige deine Solidarität und komm zur Prozessbeobachtung!

2. Mai:
Wohnraum vergesellschaften! Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
7:45 Solitreffpunkt Pitstop, Amtsgericht Nürnberg
Vorwurf: Aufruf zu Straftaten

20. Mai:
12:30 Solikundgebung; Besiktas Platz, Erlangen
14:00 Prozessbeginn; Sitzungssaal 4, Amtsgericht Erlangen
Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

27. Mai:
9:00 Prozessbeginn; Sitzungsaal 28, Amtsgericht Nürnberg
Vorwurf: Zeigen der YPG/YPJ-Flagge

Melde uns deinen Prozess: prozesse_nbg@riseup.net


Prozessplaner Flyer

Sitzen statt zahlen – Haftantritt unserer Genossin

Wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann, kommt es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Dies trifft vorwiegend arme Bevölkerungsschichten. In NRW sitzt mittlerweile jeder 12. Gefangene aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen. Häufig wegen so etwas trivialen wie Schwarzfahren oder anderen aus der Not geborenen Straftaten, wie Diebstahl. Solche Kurzzeitstrafen kosten dem Staat ein Vielfaches der nicht zahlbaren Geldstrafe, nur um Menschen in Armut zu strafen. Die Gefangen-Gewerkschaft – Bundesweite Organisation (GG/BO) fordert die Abschaffung solcher Strafen und organsisiert im Rahmen der „sitzen statt zahlen“ Kampagne Menschen, die Ersatzfreiheitsstrafen absizten, um die Lächerlichkeit dieser Situation aufzuzeigen.

Unserer Genossin aus Nürnberg musste am 21. März eine 20-tägige Haftstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Hintergrund ist der Vorwurf des Betrugs und die darauf folgenden Geldbuße. Die Anzeige hatte das Jobcenter Nürnberg aufgrund zu viel gezahlter Bezüge gestellt, welche direkt zurückgezahlt wurden. Dennoch folgte eine Geldstrafe von 380 Euro, 90% des ALG II Regelsatzes.

Dies konnte und wollte die Genossin nicht akzeptieren und rief mit der gg/bo Soli-Gruppe Nürnberg zur Kundgebung vorm Knast auf. So fanden sich dann auch rund 50 Menschen zum Haftantritt vor der JVA Nürnberg ein. Zwischen Musik gab es Redebeiträge der gg/bo Soli-Gruppe Nürnberg, der Organisierten Autonomie und unserer Genossin selbst. Anschließend begleiteten sie Freunde aus der Soli-Gruppe zum Knast.

Wir wünschen unserer Genossin viel Kraft während der Haftzeit, damit wir sie wohlbehalten bei der Entlassung wieder sehen!