Berufungsprozess nach Freispruch für Aktivistinnen vom 31. Mai

Auch nach bald drei Jahren hat die Repression rund um den 31. Mai noch kein Ende gefunden. Nach einem Freispruch in erster Instanz für unsere beiden Genossinnen steht nun der Berufungsprozess an. Einen Freispruch wollte die Staatsanwaltrschaft auch Jahre nach dem 31. Mai nicht hinnehmen. Es geht nach wie vor um politische Verfolgung – anders ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht zu erklären. Immer noch sollen Menschen dafür bestraft werden, dass sie das Richtige getan haben und solidarisch waren. Widerstand gegen Unmenschlichkeit zu leisten ist kein Verbrechen.

Kommt zahlreich am Donnerstag den 16.01. um 13 Uhr zur solidarischen Prozessbegleitung. Zeigen wir den Repressionsapparat, dass auch unsere Solidarität nicht gebrochen ist. Wir stehen nach wie vor an der Seite der Aktivist*innen vom 31. Mai.

Solitreffpunkt 16.01.2020 um 12 Uhr vor dem Gericht in Nürnberg